erlassen

erlassen
er|las|sen [ɛɐ̯'lasn̩], erlässt, erließ, erlassen <tr.; hat:
1. amtlich verfügen:
ein Verbot, eine Richtlinie, ein Gesetz, eine Verordnung erlassen.
Syn.: anordnen, aussprechen, befehlen, festlegen, festsetzen, verhängen, verordnen, vorschreiben.
2. jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen:
ihr wurde die Steuer, der Rest der Strafe erlassen.
Syn.: befreien von.

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er|lạs|sen 〈V. tr. 174; hat
1. verkünden, veröffentlichen, verordnen, anordnen (Gesetz, Verfügung)
2. in Kraft treten lassen
3. jmdm. etwas \erlassen jmdn. von etwas befreien (von Arbeit, Schuld, Strafe)
● bitte \erlassen Sie es mir, darauf zu antworten; bitte \erlassen Sie mir die Antwort

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er|lạs|sen <st. V.; hat:
1. amtlich bekannt machen, verkünden:
ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, ein Verbot e.
2. [mhd. erlāʒen, ahd. irlāʒan, zu lassen] jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen:
jmdm. den Rest der Strafe e.;
erlassen Sie es mir, näher darauf einzugehen!

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er|lạs|sen <st. V.; hat [2: mhd. erlāʒen, ahd. irlāʒan, zu ↑lassen]: 1. amtlich bekannt machen, verkünden: ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, eine Verordnung, eine Verfügung, ein Verbot e.; erließen sie alsbald Einladungen zu einem Riesentee (A. Kolb, Daphne 156). 2. jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen: jmdm. den Rest der Strafe e.; erlassen Sie es mir, näher darauf einzugehen!; ... dachte er und erließ es sich (verzichtete darauf), die ... Merkmale ... bei jedem Manne einzeln zu verzeichnen (Seidel, Sterne 42); ∙ <mit Akk.-Obj. + Gen. der Sache:> ich habe sie Ihrer Verbindlichkeit erlassen (Lessing, Minna V, 5). ∙ 3. entlassen: dass sie mein müde werden und mich e. sollen (Goethe, Götz V).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Erlassen — Erlassen, verb. irreg. act. S. 1 Lassen. 1) Ergehen lassen. Ein Schreiben erlassen, für ablassen. Einen Befehl erlassen, im gemeinen Leben auslassen, ausgehen lassen. Ein erlassener Befehl. 2) Von einer Verbindlichkeit befreyen; entweder mit der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • erlassen — V. (Mittelstufe) etw. bekannt machen Synonym: ergehen (geh.) Beispiel: Die Regierung hat eine neue Verordnung erlassen. Kollokation: Vorschriften erlassen erlassen V. (Aufbaustufe) jmdn. von seiner Pflicht befreien Synonyme: aufheben, freistellen …   Extremes Deutsch

  • Erlassen — Erlassen, Jemandes Verbindlichkeit, etwas zu thun od. zu leiden, aufheben; davon Erlassung, u. die Zusammensetzungen E. des Eides, E. der Pflicht, E. der Schuld, E. der Strafen etc. Das E. einer Verbindlichkeit bedarf in der Regel keiner… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • erlassen — er·lạs·sen; erlässt, erließ, hat erlassen; [Vt] 1 etwas erlassen etwas Offizielles schriftlich beschließen (und der Öffentlichkeit bekannt machen) <eine Amnestie, einen Aufruf, ein Gesetz, einen Haftbefehl gegen jemanden, eine Richtlinie,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • erlassen — 1. [amtlich] bekannt machen, anordnen, anweisen, befehlen, Befehl geben/erteilen, bestimmen, festlegen, heißen, sagen, veranlassen, verfügen, verkünden, verordnen, vorschreiben; (geh.): auferlegen, gebieten; (bildungsspr.): diktieren; (abwertend) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • erlassen — Erlass, erlassen ↑ lassen …   Das Herkunftswörterbuch

  • erlassen — er|lạs|sen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • die Schuld erlassen — amnestieren; begnadigen; die Strafe erlassen …   Universal-Lexikon

  • die Strafe erlassen — die Schuld erlassen; amnestieren; begnadigen …   Universal-Lexikon

  • eine Schuld erlassen — eine Schuld erlassen …   Deutsch Wörterbuch

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