- erlassen
- er|las|sen [ɛɐ̯'lasn̩], erlässt, erließ, erlassen <tr.; hat:
1. amtlich verfügen:ein Verbot, eine Richtlinie, ein Gesetz, eine Verordnung erlassen.Syn.: ↑ anordnen, ↑ aussprechen, ↑ befehlen, ↑ festlegen, ↑ festsetzen, ↑ verhängen, ↑ verordnen, ↑ vorschreiben.2. jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen:ihr wurde die Steuer, der Rest der Strafe erlassen.Syn.: befreien von.
* * *
er|lạs|sen 〈V. tr. 174; hat〉2. in Kraft treten lassen● bitte \erlassen Sie es mir, darauf zu antworten; bitte \erlassen Sie mir die Antwort* * *
er|lạs|sen <st. V.; hat:1. amtlich bekannt machen, verkünden:ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, ein Verbot e.2. [mhd. erlāʒen, ahd. irlāʒan, zu ↑ lassen] jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen:jmdm. den Rest der Strafe e.;erlassen Sie es mir, näher darauf einzugehen!* * *
er|lạs|sen <st. V.; hat [2: mhd. erlāʒen, ahd. irlāʒan, zu ↑lassen]: 1. amtlich bekannt machen, verkünden: ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, eine Verordnung, eine Verfügung, ein Verbot e.; erließen sie alsbald Einladungen zu einem Riesentee (A. Kolb, Daphne 156). 2. jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen: jmdm. den Rest der Strafe e.; erlassen Sie es mir, näher darauf einzugehen!; ... dachte er und erließ es sich (verzichtete darauf), die ... Merkmale ... bei jedem Manne einzeln zu verzeichnen (Seidel, Sterne 42); ∙ <mit Akk.-Obj. + Gen. der Sache:> ich habe sie Ihrer Verbindlichkeit erlassen (Lessing, Minna V, 5). ∙ 3. entlassen: dass sie mein müde werden und mich e. sollen (Goethe, Götz V).
Universal-Lexikon. 2012.